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Ambulante Pflege - Unterstützung zu Hause

Wenn Sie dies hier lesen, benötigen Sie wahrscheinlich Pflegeleistungen für sich oder einen Angehörigen.

Ambulante Pflege ist zugegeben ein komplexes Thema.

Welche Pflege ist die Richtige? Was kostet mich das?

Doch Sie sind nicht alleine damit. Wir führen Sie auf den nächsten Seiten durch die wichtigsten Punkte. Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit dafür.

Welche Situation trifft am besten auf Sie zu?

Was sind die nächsten Schritte?

Was muss ich jetzt tun, mit wem muss ich was klären, damit ich kurzfristig Hilfe erhalte?

Was kostet das?

Ich möchte kurzfristig klären, wie es jetzt weitergeht.

 

Welche Möglichkeiten der Pflege stehen meinem Angehörigen zur Verfügung. Wer zahlt dabei was?

Meine Situation ist nicht akut.

Ich möchte aber klären, welche Pflegeleistungen ich unter welchen Bedingungen in Anspruch nehmen kann.

E. Wirth - Pflegedienstleitung der Diakonie Tegernseer Tal

Erna Wirth

Pflegedienstleitung der ambulanten Pflege

E-Mail: pdl@diakonie-tegernseer-tal.de

Telefon: 080 22 - 76 95 81 
Mobil: 0171 - 5 81 50 22 

Plötzlicher Pflegefall - was nun zu tun ist

Durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann jeder plötzlich zum Pflegefall werden. Nicht immer bleibt den Angehörigen ausreichend Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen.
Ein Pflegefall bringt viele Fragen und Entscheidungen mit sich: Was ist jetzt zu tun? Welche Pflegeformen gibt es und welche passt am besten zur jeweiligen Situation? Wer zahlt im Pflegefall? Was ist ansonsten zu beachten?

1. Schritt: Absprache mit anderen Familienangehörigen

Zur Absprache der Vorgehensweise im jeweiligen Pflegefall sollte mit möglichst allen Familienangehörigen gesprochen werden. So können Punkte wie die Entscheidung über eine Wohnform und die Finanzierung der Pflege gemeinsam getroffen werden.
Außerdem sollten anstehende Aufgaben verteilt werden. Organisatorische Belange können aufgeteilt und die Pflege des Angehörigen eventuell durch einzelne Familienmitglieder übernommen werden.
Wichtig für die Organisation der Pflege und für die Antragstellung bei der Pflegekasse ist vor allem, den jeweiligen Pflegebedarf möglichst genau zu erfassen. Braucht der pflegebedürftige Angehörige nur aus Altersgründen stundenweise Unterstützung oder ist infolge einer Erkrankung eine umfassende Pflege nötig?

2. Schritt: Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen, um finanzielle Unterstützung bei der Pflege des Angehörigen zu erhalten.

Um einen Pflegegrad zu beantragen, ist es notwendig, einen formlosen Antrag auf einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse, die an der entsprechenden Krankenkasse des Pflegebedürftigen angeschlossen ist, zu stellen. Dies kann in einem formlosen Antrag per Brief erfolgen oder, wenn die Zeit drängt, auch telefonisch.
Der Antrag sollte den Namen des Pflegebedürftigen, die Ursache der Pflegebedürftigkeit und die Bitte um eine zeitnahe Begutachtung beinhalten. Dies kann in einem formlosen Antrag in Briefform formuliert werden.

Wann zahlt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung ist seit 1995 als Grundabsicherung im Gesetz verankert. Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat, wer mindestens zwei Jahre der letzten zehn Jahre in der Pflegekasse versichert ist oder war. 
Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse sind automatisch auch in der Pflegekasse versichert. Privat Versicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Eine weitere Voraussetzung für Anspruch für Leistungen aus der Pflegeversicherung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt. Diese wird in Pflegegraden gemessen. 
Die Höhe der Leistungen der Pflegekasse hängen von dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen sowie der gewählten Versorgungsform ab (Stand 2022):

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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Seit dem 1.1. 2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Dieser stellt eine Erweiterung des alten Pflegebedürftigkeitsbegriffes dar, welcher sich bisher lediglich auf körperliche Einschränkungen bezog.
Im neuen Begriff werden nun drei zentrale Bestandteile der Pflegebedürftigkeit mit einbezogen:
•    körperlich Einschränkungen
•    kognitive Einschränkungen
•    seelische Einschränkungen

 

Schlagen Sie in unserem Glossar nach unter: Pflegegraddefinition
 

3. Schritt: Formular ausfüllen

Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingereicht wurde, erhält der Antragsteller ein Formular. Dieses Formular sollte ohne dabei allzu genau ins Detail zu gehen ausgefüllt und an die Krankenkasse zurückgesendet werden.

4. Schritt:  Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingereicht wurde, erhält der Antragsteller ein Formular. Dieses Formular sollte ohne dabei allzu genau ins Detail zu gehen ausgefüllt und an die Krankenkasse zurückgesendet werden.

Dessen Aufgabe es ist, die individuelle Pflegebedürftigkeit festzustellen und den Pflegebedürftigen einem Pflegegrad zuzuordnen.

 

Dabei ist ein gewissenhaft geführtes Pflegetagebuch von Nutzen, welches bei der Einstufung hilfreich und so eine angemessene Unterstützung sichern kann.
Die Höhe des Pflegegrades ist letztlich entscheidend für die Höhe der Leistungen durch die Pflegekasse.
Der Bescheid über die Entscheidung der Pflegekasse wird dem Pflegebedürftigen im Anschluss daran dann schriftlich zugestellt.

 

Widerspruchsmöglichkeit

Hin und wieder kann es passieren, dass der Pflegebedarf in dem einmaligen Termin mit dem MDK nicht vollständig erfasst und der Angehörige so einem zu niedrigen Pflegegrad zugeordnet wird. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einzulegen.


Hierfür genügt ein per Einschreiben mit Rücksendeschein gesendetes formloses Schreiben an die Pflegekasse. In diesem sollten folgende Punkte enthalten werden:
•    Einlegen des Widerspruchs
•    Die Begründung für den Widerspruch wird nachgereicht
•    Es wird um Einsicht in das MDK Gutachten gebeten
Das Schreiben muss dann durch den Pflegebedürftigen oder dessen gesetzlichen Vertreter unterschrieben werde

5. Schritt: Antrag auf Pflegefachberatung stellen

Nach §7a+b SGB XI haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zudem das Recht auf eine kostenfreie Pflegefachberatung. Diese sollte zusammen mit dem Pflegegrad beantragt werden, sodass schnellstmöglich ein Termin vereinbart werden kann.

Geleistet wird die Pflegefachberatung unter anderem von den Pflegekassen und ambulanten Pflegediensten.

Die Pflegefachberatung ist dafür da, alle fachlichen Fragen rund um die Pflege des Angehörigen zu klären. Daher lohnt sich eine gute Vorbereitung, um das Gespräch möglichst produktiv zu gestalten und im Anschluss daran anstehende Entscheidungen zu erleichtern.

6. Schritt: Entscheidung der Versorgungsform Ambulante Pflege

Bei der ambulanten Pflege existieren grundsätzlich zwei Optionen: Entweder wird die Pflege durch die Angehörigen des Pflegebedürftigen durchgeführt oder es findet eine Versorgung durch einen externen Pflegedienst statt. Allerdings ist auch eine Mischform der beiden Varianten möglich. Zudem ist diese in der Regel mit geringeren Kosten verbunden, als eine Unterbringung im Pflegeheim.

Ob die Angehörigen in der Lage sind, die Pflege zu übernehmen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählt der Umfang der Pflege, die Frage, ob die Pflege mit dem Job und der eigenen Familie vereinbart werden kann und damit, ob sich der Angehörige die körperliche und seelische Belastung, die die Versorgung mit sich bringt, zutraut.

Häufig führt dies zu einem Dilemma: Einerseits möchte die Familie den geliebten Angehörigen nicht im Stich lassen, andererseits hadern viele damit, die gravierende Veränderung im eigenen Leben hinzunehmen.

Unterstützung kann dann ein Pflegedienst bieten, der die Angehörigen entlastet. So kann das eigene Leben weitergeführt werden und die gemeinsame Zeit mit dem Pflegebedürftigen vor allem für dessen Betreuung in Form von Freizeitaktivitäten oder Spaziergängen genutzt werden.

Pflegeheim

Manchmal besteht durch äußere Umstände gar nicht die Frage, ob eine ambulante Pflege in Betracht gezogen werden kann. Beispielsweise, wenn das Wohnumfeld des pflegebedürftigen Seniors nicht geeignet ist oder die Pflege durch Angehörige durch eine Erkrankung dieser nicht möglich ist. Auch eine medizinische Versorgung des Pflegebedürftigen kann dementsprechend einen Umzug in ein Pflegeheim notwendig machen.

In einigen Fällen reicht dabei eine teilstationäre Pflege, bei welcher der Pflegebedürftige nur zu bestimmten Zeiten in einem Seniorenheim versorgt wird. Geläufige Beispiele dafür sind die Tages- und die Nachtpflege. Die restliche Zeit verbringt der Senior dann im eigenen Zuhause, wo er beispielsweise durch Angehörige versorgt wird.

Vor allem aufgrund medizinischer Indikatoren kann aber auch eine vollstationäre Pflege notwendig werden, z. B. im Fall der Intensivpflege oder bei bestimmten Erkrankungen des Seniors.

Durch die Erfahrung und das pflegerische sowie medizinische Wissen können Pflegeheime sich angemessen um die Versorgung des Pflegebedürftigen kümmern. So werden die Angehörigen entlastet und bekommen die Möglichkeit, die gemeinsame Zeit mit dem pflegebedürftigen Senior mit angenehmen Aktivitäten zu füllen. Allerdings sollten dabei auch stets die häufig recht hohen Kosten bedacht werden.

7. Schritt: Klärung der Finanzierung

Häufig spielen auch die Kosten eine große Rolle bei der Entscheidung für eine Versorgungsart. Um die Angehörigen bei der Finanzierung der oft sehr hohen Kosten der Pflege zu unterstützen, gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.

Leistungen der Pflegekasse zur Versorgung
Diakonie Tegernseer Tal - Ambulanter Dienst - Tabelle Pflegeleistungen 2023

Zu den Leistungen der Pflegekasse gehört unter anderem das Pflegegeld. Dieses kann in Anspruch genommen werden, wenn der Pflegebedürftige beispielsweise durch ein Familienmitglied zu Hause versorgt wird. Voraussetzung für die Auszahlung der Leistung ist eine Sicherstellung dieser Betreuung, die durch einen externen Dienst überprüft wird. Gedacht ist das Pflegegeld als Anerkennung für die Mühe der Pflegenden, die durch den Pflegebedürftigen an diese ausgezahlt werden kann.


Die Pflegesachleistungen werden bei der Versorgung des Pflegebedürftigen durch einen externen Pflegedienst ausgezahlt. Wichtig dabei ist, dass der jeweilige Pflegedienst durch die Kasse anerkannt sein muss. Die durch die Pflegesachleistungen finanzierten Pflegeleistungen können individuell an den Bedarf des jeweiligen Seniors angepasst werden und umfassen sowohl pflegerische als auch betreuerische Leistungen.
Soll sowohl die Pflege durch Angehörige als auch die Pflege durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen werden, ist es möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistung mit der Kombinationsleistung zu vereinen.
Die jeweiligen Leistungen für die teilstationäre und die vollstationäre Pflege werden bei der Unterbringung in der entsprechenden Versorgungsform ausgezahlt. 


Hinsichtlich jeder Form der Pflege gilt die Faustregel, dass die Unterstützung durch die Pflegekasse nur einen Teil der entstehenden Kosten deckt. Die Finanzierung der Restkosten fällt auf den pflegebedürftigen Senior und dessen Angehörige zurück.

Hilfsmittel 

Die für die Pflege notwendigen Hilfsmittel können hohe Kosten verursachen.
Ist der Pflegebedürftige einem Pflegegrad zugeordnet, werden die im Hilfsmittelkatalog des SGB XI festgehaltenen Hilfsmittel durch die Pflegekasse gegebenenfalls auf Antrag erstattet. Dazu zählen beispielsweise Pflegebetten, Hilfsmittel zur Hygiene, Hausnotrufsysteme oder Mobilitätshilfen.
Darüber hinaus gehende Hilfsmittel sind in §33 SGB V festgehalten und werden auf ein ärztliches Attest hin von der Kasse übernommen.

Elternunterhalt 

Sind die durch die Pflege entstehenden Kosten so hoch, dass der Pflegebedürftige diese nicht selbst tragen kann, werden die Angehörigen pflichtig. Verfügt auch der Ehepartner über nicht ausreichend finanzielle Mittel, werden die Kinder des Pflegebedürftigen zur Kasse gebeten und müssen finanziell für ihre Eltern haften.
In diesen Fällen kommt der sogenannte Elternunterhalt zum Tragen.

Hilfe zur Pflege

Sind die eigenen finanziellen Mittel voll ausgeschöpft, so besteht die Möglichkeit, nach SGB XII den sogenannten Antrag auf Hilfe zur Pflege bei dem zuständigen Amt für Soziales zu stellen.
Diese Form der Sozialhilfe unterstützt den Pflegebedürftigen und die Angehörigen im Notfall bei der Deckung der pflegebedingten Kosten.
 

8. Regelung der rechtlichen Angelegenheiten

Tritt ein Pflegefall ein, sollten - sofern die Vorsorge nicht bereits erfüllt wurde - für den Notfall die rechtlichen Angelegenheiten des Pflegebedürftigen geregelt werden. Hierzu zählen:

  • Patientenverfügung

  • Versorgungsvollmacht

  • Betreuungsvollmacht

  • Testament


Patientenverfügung

Die Patientenverfügung regelt die medizinische Versorgung des Pflegebedürftigen im Ernstfall. So können Entscheidungen bezüglich lebenserhaltender Maßnahmen, künstlicher Ernährung und Schmerzbehandlung in dieser Verfügung festgehalten werden.

So haben die Senioren die Möglichkeit frühzeitig diese Entscheidungen selbst zu treffen, die im Ernstfall den Angehörigen helfen, im Sinne des Pflegebedürftigen zu handeln.

Auch der gewünschte Ort zum Sterben kann in der Patientenverfügung festgehalten werden.


Vorsorgevollmacht

Durch Erkrankungen wie Demenz kann der pflegebedürftige Senior handlungsunfähig werden. In diesem Fall ist er nicht mehr in der Lage, selbst seinen alltäglichen Geschäften nachzugehen.

Mit der Vorsorgevollmacht kann der Senior die Entscheidung darüber fällen, wer in diesem Fall die Vollmacht über die vertraglichen Entscheidungen wie Bankgeschäfte oder Vertragsabschlüsse erhält. Außerdem können die Zuständigkeitsbereiche der bevollmächtigten Person festgelegt werden.


Betreuungsverfügung

Um den Angehörigen im Betreuungsfall die Frage abzunehmen, wie nun verfahren wird, kann mit der Betreuungsverfügung frühzeitig entschieden werden, wer die Betreuung übernehmen soll.

Anders als bei der Vorsorgevollmacht geht es in dieser Verfügung mehr um Entscheidungen des alltäglichen Lebens, die die gewählte Betreuungsperson entscheiden darf, als um vertragliche Angelegenheiten. Hierzu zählen ärztliche Behandlungen oder die Regelung der Versorgungsform der Pflege.


Testament

Um im Todesfall Unklarheiten und Konflikte unter den möglichen Erben zu vermeiden, ist es sinnvoll das Erbe in einem Testament zu regeln.

Wichtig hierbei ist, dieses eindeutig zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

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