Glossar - Hier finden Sie Details und Fakten zu den wichtigsten Fachbegriffen
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Grundpflege
Was ist Grundpflege?
Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Anspruch auf diese Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 (bzw. bisheriger Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3).
Bei der Grundpflege handelt es sich um regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen (Pflegestandards), die man nicht mit medizinischen Leistungen (Behandlungspflege) verwechseln darf. Die Grundpflege umfasst
- Körperpflege,
- Ausscheidungen (Harnlassen, Stuhlgang),
- Ernährung,
- Mobilität,
- Vorbeugung (Prophylaxen) und die
- Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation.
Jeder Mensch kann pflegebedürftig werden – für kurze Zeit oder auch über einen längeren Zeitraum hinweg – durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte Beschwerden. Pflegebedürftige sind dann oft nicht mehr in der Lage, die eigene Körperpflege zu übernehmen: sich waschen, sich an- und ausziehen, essen und trinken oder zur Toilette gehen. Alten- oder Krankenpflegehilfskräfte, Familienangehörige oder andere Betreuungspersonen unterstützen den Pflegebedürftigen in dieser Situation im Rahmen der Grundpflege bei seinen alltäglichen Verrichtungen, die für ihn zu großen Herausforderungen werden.
Eines sollte immer das Ziel der Grundpflege sein: Den pflegebedürftigen Menschen soweit zu unterstützen, dass er es so gut wie möglich alleine schafft zu essen, zu trinken, sich an- oder ausziehen oder alleine auf die Toilette zu gehen. Dieses Prinzip der Grundpflege nennt man auch ressourcenorientierte oder aktivierende Pflege.
Die Grundpflege kann folgende Tätigkeiten umfassen:
- Auswahl der Kleidung, Unterstützung beim An- und Ausziehen.
- Ganzkörperwäsche am Waschbecken, in der Dusche oder in der Badewanne mit Haarwäsche und Trocknung.
- Mund- und Zahnpflege, eventuell auch die Zahnprothesenversorgung und Lippenpflege.
- Ausscheidung (Toilettengang) mit Hilfestellung entweder im Bett mit Entsorgung oder Begleitung zum WC mit Hilfestellung und anschließender Reinigung, eventuell Katheterpflege oder Stomaversorgung bei Anus praeter (künstlicher Darmausgang).
Handlungskette in der Grundpflege
Bei der Grundpflege besteht jede Grundverrichtung aus verschiedenen Teilvorgängen:
- der Vorbereitung
- der Durchführung und
- der Nachbereitung.
Die einzelnen Schritte werden in einer Handlungskette zusammengefasst. So gehört zum Zähneputzen nicht nur der eigentliche Putzvorgang. Zuvor werden am Waschbecken alle dafür notwendigen Waschutensilien bereitgelegt und eventuell ein Stuhl ins Badezimmer gestellt. Anschließend wird der Pflegebedürftige ins Bad vor das Waschbecken geleitet. Steht oder sitzt er sicher, dann wird auf die Zahnbürste Zahnpasta aufgetragen. Beim Putzen kann dem Pflegebedürftigen bei Bedarf die Hand geführt werden. Nach dem Putzen wird ihm der Wasserbecher für die Mundspülung gereicht und bei Bedarf auch hier die notwendigen Bewegungen unterstützt. Dann wird ein Tuch gereicht und eventuell beim Trocknen des Gesichts unterstützt. Anschließend wird Bürste und Becher gereinigt und der Pflegebedürftige wieder aus dem Bad geleitet.
Was gehört zur Grundpflege?
- Hilfe beim Waschen
Folgende Tätigkeiten sind Teil der Körperpflege: Haut- und Gesichtspflege, Haarwäsche mit Trocknen, Kämmen und Pflege, Aufsetzen von Haarersatz, Rasieren (Trocken- und Nassrasur), Zahnpflege, Reinigung von Zahnersatz. Zum Waschvorgang gehört das Waschen des ganzen Körpers oder von Teilbereichen des Körpers (Teilwaschung). Dazu wird die pflegebedürftige Person- am Waschbecken mit einem feuchten Waschlappen gewaschen, während sie auf einem Hocker oder im Rollstuhl oder Toilettenstuhl sitzt oder steht. Bitte für ausreichende Standsicherheit und Haltegriffe sorgen.
- im Bett liegend mit einem Waschlappen an einer Waschschüssel gewaschen.
- in der Dusche abgeduscht: Entweder sitzt der Pflegebedürftige auf einem Duschhocker oder er steht. Bitte dabei für ausreichende Standsicherheit und Haltegriffe sorgen.
- in der Badewanne (sitzend oder liegend) gewaschen.
- Hilfe bei der Darm- und Magenentleerung
- Kontrolle beim Wasserlassen und Stuhlgang, anschließende Intimhygiene
- Kontinenztraining, Toilettentraining der Harnblase und des Enddarms
- Reinigen von Harnröhrenkatheter, Wechsel des Katheterbeutels
- Reinigung und Versorgung von künstlichen Ausgängen (Urostoma, Anus praeter)
- Entleeren/Säubern von Toilettenstuhl/Steckbecken, Entleeren/Wechseln von Urinbeutel
- Wechseln von Inkontinenzmaterial und Beseitigen von Verunreinigungen
- Ernährung eines Pflegebedürftigen
Zur Grundverrichtung Ernährung gehören übrigens nicht Einkauf, Planung und Zubereitung einer Mahlzeit. Diese Tätigkeiten werden der hauswirtschaftlichen Versorgung zugeordnet. Hilfe und Unterstützung bei der Ernährung bedeutet vielmehr, dass die Pflegeperson vor der Nahrungsaufnahme das Essen für den Pflegebedürftigen mundgerecht zerkleinert oder Knochen und Gräten entfernt, Getränke einfüllt und wenn nötig, dem Pflegebedürftigen das Essen (fest, breiig, flüssig) anreicht. Zur Ernährung im Rahmen der Grundpflege gehört aber auch, Trinknahrung zuzubereiten, Sondennahrung mittels Ernährungssonde zu verabreichen und die Sonde zu pflegen.
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Mobilität bei Pflegebedürftigkeit
Die Grundverrichtung Mobilität umfasst alle notwendigen Hilfestellungen, die eine Pflegeperson dem Pflegebedürftigen geben kann, damit er aufstehen und zu Bett zu gehen, sich an- und auszuziehen, gehen, stehen und Treppen steigen kann. Der Pflegebedürftige soll mit entsprechender Unterstützung auch die Wohnung verlassen können, z. B. für Besuche bei Ärzten zu therapeutischen Zwecken oder für die Inanspruchnahme vertragsärztlich verordneter Therapien, wie Dialysemaßnahmen, onkologische oder immunsuppressive Maßnahmen, physikalische Therapien, Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.
- Dekubitusprophylaxe
Vorbeugung gegen Wundliegen: Mobilisation und regelmäßiger Lagerungswechsel mit Lagerungshilfen, Einsatz von Dekubitusmatratzen, besondere Hautpflege an den gefährdeten Stellen: Kreuz- und Steißbein, Fersen, Schultern, Hinterkopf, Ohrmuscheln, Wirbelsäule, Knie und Ellenbogen.
- Kontrakturenprophylaxe
Vorbeugung gegen Muskelverkürzung: Regelmäßige Umlagerung alle zwei Stunden mit Kissen, Rollen, Keilen oder Fußstützen, Bewegung in Form von Krankengymnastik – eine Pflegeperson mobilisiert vorsichtig die betroffenen Gelenke oder unterstützt bei der Eigenbewegung.
- Thromboseprophylaxe
Der Entstehung von Blutgerinnseln vorbeugen: Regelmäßige Umlagerung alle zwei Stunden mit Kissen, Rollen, Keilen oder Fußstützen, Bewegung in Form von Krankengymnastik – eine Pflegeperson mobilisiert vorsichtig die betroffenen Gelenke oder unterstützt bei der Eigenbewegung.
- Pneumonieprophylaxe
Vorbeugung gegen Lungenentzündung: Atemgymnastik (tiefes Atmen, Nasenatmung, Luftballon aufpusten, durch einen Trinkhalm pusten usw.), spezielle Atemtechnik, gute Raumluft und befeuchtete Atemluft, Sekretlockerung (viel trinken, schleimlösende Medikamente), Aushusten oder Absaugen. Entlasten der Lungenflügel und verbesserte Lungenbelüftung durch Sitzen im Kutschersitz, Stehen und langsames Laufen.
- Intertrigoprophylaxe
Juckende und nässende Hautdefekte in Hautfalten vermeiden: Hautfalten trocken halten, Mobilität erhalten und fördern, Hautbelüftung ermöglichen (luftdurchlässige Kleidung, Vorlagen ohne Kunststoffe), regelmäßiges Waschen, Haut nicht trockenrubbeln.
- Obstipationsprophylaxe
Vorbeugung einer Verstopfung: Für ausgewogene, faserstoffreiche Ernährung, ausreichend Bewegung und genügend Flüssigkeitszufuhr sorgen.
- Soor- / Parotitisprophylaxe
Vorbeugen gegen Pilz (Soor) und Parotitis (Entzündung der Ohrspeicheldrüse): Vermehrtes Trinken, Mundspülungen und regelmäßige Mundhygiene (Prothesen). Speichelproduktion anregen durch Kaugummi, Fruchtgummi, Brotkruste oder Trockenfrüchte, an Zitrusfrüchten riechen lassen, Lippenpflege mit Wundsalbe und Vaseline für spröde und eingerissene Lippen.
- Exsikkoseprophylaxe
Eine Austrocknung des Körpers vermeiden: Kontrolle der Flüssigkeitszufuhr, zum Trinken animieren, das Trinken erleichtern (geeignetes Trinkgefäß verwenden), beim Trinken unterstützen.
- Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation
Dazu gehören alle Maßnahmen, mit der eine Pflegeperson die Eigenständigkeit eines Pflegebedürftigen fördern kann: Alltagstraining und Übungen zur Körperpflege, An- und Ausziehtraining, Esstraining, Toilettentraining, Gedächtnistraining, Übungen zur Alltagsbewältigung (z. B. Einkaufen), Hilfe und Vermittlung bei Aufbau und Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten (z. B. Besuch einer Tagespflegeinrichtung).
Behandlungspflege
Was ist Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeitpflege- oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.
Um die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege zu erhalten, muss man nicht dauerhaft pflegebedürftig sein und keine Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) beantragen.
Das können beispielsweise sein:
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
- Injektionen: intramuskulär (i. m.) und subkutuan (s. c.), z. B. Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
- Behandlung eines Dekubitus (auch Druckgeschwür oder Wundliegegeschwür genannt)
- Portversorgung
- Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
- Inhalation
- Stomaversorgung (künstlicher Darm- oder Blasenausgang), Versorgung von suprapubischen Kathetern (Blasenkatheter) oder einer Ernährungssonde (bei enteraler Ernährung)
- Katheterwechsel, Blasenspülung
- Einläufe
Die Verordnungen für Leistungen einer medizinischen Behandlungspflege nach SGB V reicht der Patient oder sein pflegender Angehöriger an den von ihm beauftragten ambulanten Pflegedienst weiter. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes rechnen die erbrachten Leistungen später direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen zur Haushaltsführung nach § 125 SGB XI
Was zählt alles zur hauswirtschaftlichen Versorgung?
Einkäufe, Begleitung bei Einkaufsgängen und sonstigen Erledigungen, Einkaufsgängen, Wohnungsreinigung, Botengänge, Blumenpflege
Stundenweise Betreuung
Was leistet die stundenweise Betreuung?
Hausnotruf
Wie funktioniert der Hausnotruf und was bringt er mir im Notfall?
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einer einmaligen Grundgebühr beträgt 49 Euro für Privatzahler und 39 Euro im Versicherten-Tarif und -
der Monatsgebühr hängt davon ab, welches Leistungspaket (Komfort oder Premium) Sie buchen und beginnt ab derzeit 25 Euro (Basis-Tarif für Privatzahler) und 0 Euro (Basis-Tarif im Versicherten-Tarif)
Verhinderungspflege
Was ist die Verhinderungspflege und wann brauche ich sie?
Hausmeisterdienste
Welche Arbeiten an Wohnung / Haus und Garten kann ich beauftragen?
Essensversorgung
Wir leisten Hilfe bei der Essenszubereitung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Flüssigkeitsversorgung oder bei der Versorgung mit Magensonden (PEG)
Pflege von Urlaubsgästen
Sofern Sie als Urlaubsgast im Tegernseer Tal Unterstützung benötigen, können wir Ihnen auch in dieser Zeit unsere Hilfe anbieten.